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Personalleasing
Das Angebot richtet sich an Kunden, deren Personalbedürfnisse temporär sind und die sich weder in formeller noch in finanzieller Hinsicht mit den Schwierigkeiten einer dauerhaften Mitarbeiterbeschäftigung belasten wollen. Wir stellen unseren Kunden Mitarbeiter nach den in einem Vertrag vereinbarten Voraussetzungen zur Verfügung.
Während der Mitarbeiter formell mit unserer Agentur in einem Vertragsverhältnis steht, bestimmt unser Kunde die Arbeitstätigkeit des Zeitarbeiters und kontrolliert die ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Tätigkeit. Der tatsächliche Arbeitgeber des Zeitarbeiters bleibt ARPRO und allein ARPRO ist für die termingerechte Auszahlung, korrekte Berechnung des Gehalts und die Bezahlung entsprechender Versicherungen oder die Steuerberechnung verantwortlich.
Durchführung des Personalleasings – Etappen der Zusammenarbeit
- Bei Personalbedarf unserer Kunden ermitteln wir Kundenbedürfnisse und etwaige Richtlinien bezüglich der Zeitarbeiter.
- Wir unterschreiben mit dem Kunden einen Kooperationsvertrag unter zuvor vereinbarten Bedingungen.
- Wir suchen entsprechende Kandidaten aus unserer Datenbank aus.
- Nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden delegiert ARPRO seine Mitarbeiter zur Erbringung der Arbeitsleistung an den Kunden.
- Die aus der Beschäftigung eines Mitarbeiters resultierenden Pflichten (Gehälter, Versicherungen, ärztliche Untersuchungen) übernimmt ARPRO als offizieller Arbeitgeber